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Wem gehören die Urheberrechte an L. Ron Hubbards Werken wirklich?

Ein aufklärender Bericht von Andreas Groß

Seit einiger Zeit sehe ich mich mit massiven Einschränkungen meiner verlegerischen Tätigkeit konfrontiert. Über die Plattformen Amazon KDP und Ingram Spark wurden mehrere meiner Nachdrucke früher Werke von L. Ron Hubbard entfernt – auf Betreiben von Organisationen wie Bridge Publications, New Era Publications International (NEPI) und unter Berufung auf angebliche Urheberrechte, die angeblich von der Church of Spiritual Technology (CST) gehalten werden.

Ich möchte mit diesem Bericht darlegen, warum diese Behauptungen rechtlich nicht haltbar sind, und weshalb ich in meiner Position bestärkt bin, diese Bücher weiterhin zu verlegen und einem interessierten Publikum zur Verfügung zu stellen.


1. Der Ausgangspunkt: Takedown-Anträge ohne rechtliche Grundlage

Bridge Publications und NEPI haben wiederholt bei Ingram Spark und Amazon KDP Takedown-Beschwerden eingereicht, in denen behauptet wird, dass meine Veröffentlichungen gegen bestehende Urheberrechte verstoßen würden. Dabei handelt es sich jedoch um frühere Werke von L. Ron Hubbard, die entweder gemeinfrei (Public Domain) sind oder auf nicht verlängerten Copyrights beruhen.

Ich habe daraufhin eine formale Abmahnung an CST gesendet und darin:

  • die rechtliche Grundlage für meine Veröffentlichungen dargelegt,
  • die Offenlegung einer sauberen Rechtekette (chain of title) gefordert,
  • und verlangt, dass CST ihre Unterorganisationen anweist, keine weiteren Eingriffe vorzunehmen.

2. Antwort durch Anwaltskanzlei Glaser Weil LLP

CST hat über den Anwalt Jeff Joyner reagiert. Interessanterweise bleibt sein Schreiben unklar darüber, welchen seiner Klienten (CST, Bridge, NEPI) er konkret vertritt. Zudem wiederholt das Schreiben lediglich allgemeine Ansprüche auf Urheberrechte, verweist auf Registereinträge beim US Copyright Office, ohne eine klare Rechtekette oder das konkrete Testament vorzulegen, auf dem diese Ansprüche beruhen.


3. Das angebliche Testament von L. Ron Hubbard: Ein fragwürdiges Dokument

Die zentrale Grundlage für CSTs Copyright-Anspruch soll ein Testament sein, das kurz vor Hubbards Tod im Jahr 1986 verfasst wurde. Statt einer Unterschrift soll dieses Dokument mit einem Fingerabdruck verifiziert worden sein.

Das wirft massive Zweifel auf:

  • Ein Fingerabdruck ersetzt in Kalifornien nur in absoluten Ausnahmefällen eine Unterschrift.
  • Die Identität des Abdrucks soll über FBI-Akten bestätigt worden sein – ein klarer Interessenkonflikt, wenn man davon ausgeht, dass staatliche Stellen  die Übernahme der Church betrieben haben: Der Deep State.
  • Ein Fingerabdruck kann vergleichsweise einfach gefälscht werden – durch Latentabdrücke, Stempeltechniken oder digitale Reproduktion.

4. Zweifel an der Unabhängigkeit der Zeugen und Notare

Besonders schwer wiegt, dass David Miscavige selbst als Notar fungierte, ebenso wie mehrere Anwälte, die bereits 1977 behaupteten, von L. Ron Hubbard mandatiert worden zu sein, um seine Interessen gegenüber der Church zu vertreten. Es gibt jedoch keine unabhängig verifizierbare Originalunterschrift, keine beglaubigte Mandatserklärung von LRH und keine unabhängigen Zeugen.

Mary Sue Hubbard, die als Guardian zuständig war für alle Rechtsfragen in Scientology, wurde in diesem Verfahren ausgeschlossen und von David Miscavige entmachtet. Sie und die Kinder wurden im angeblichen Testament Hubbards enterbt.

Stattdessen stützen sich alle Belege auf ein geschlossenes System von Akteuren, die direkt von der neuen Machtstruktur profitieren.


5. Rechtliche Einschätzung: Kein Anspruch ohne nachgewiesene Rechtekette

Nach geltendem Recht trägt derjenige, der Urheberrechte geltend macht, die Beweislast für deren rechtmäßigen Erwerb. CST, RTC und Bridge haben bislang keine Originaldokumente vorgelegt, die diese Rechtekette transparent machen würden.

In einem möglichen Verfahren könnte und müsste gefordert werden:

  • Vorlage des Originals des angeblichen Testaments von L. Ron Hubbard,
  • eine forensische Prüfung des Fingerabdrucks und des Dokuments selbst,
  • Offenlegung der Rechtekette vom Autor bis zur geltend machenden Organisation.

6. Schlussfolgerung: Die Grundlage für CSTs Ansprüche ist unhaltbar

Angesichts der genannten Umstände und Beweislagen handelt es sich bei den Urheberrechtsansprüchen der CST nicht um gesicherte Rechte, sondern um eine Konstruktion, deren Rechtmäßigkeit auf mehreren Ebenen angezweifelt werden muss.

Ich sehe mich daher weiterhin im Recht, historische Originalwerke von L. Ron Hubbard in Form von Reprints zu verlegen – insbesondere dann, wenn sie gemeinfrei sind oder keine wirksamen Rechtevorbehalte belegen lassen.

Dieser Bericht soll nicht nur meine eigene Position klären, sondern auch anderen Autoren, Forschern und unabhängigen Verlegern Mut machen, sich nicht durch unberechtigte Machtansprüche einschüchtern zu lassen.

Andreas Gross Morgarten, Mai 2025

Book-Cover Scientology Copyrights
Lese mein Buch zu den LRH-Copyrights, das zeigt, warum RTC dich nicht mehr wegen „Raubkopien“ verklagen will: https://www.andreasmbgross.ch/index.php/de/scientology/feindliche-uebernahme/53-copyrights-und-trademarks-sind-rtcs-illegale-waffen

Anlagen:

aktueller Briefverkehr mit CST, RTC verweigerte die Annahme meines Schreibens.

  1. 250302 IngAG an RTC wg Copyright-Streit
  2. 250503_RTC verweigert die Annahme des Briefes
  3. 250428 RTC-CST an Andreas Gross wg Copyright-Streit
  4. 250511 IngAG an CST via RA wg Copyright-Streit

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